Pflicht zum Präsenzunterricht bis zum Beginn der Ferien ausgesetzt - Ausnahme: Abschlussklassen und Förderschulen – Kita-Kinder möglichst Zuhause betreuen

  • Vom 14. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen offiziell ausgesetzt. Es findet demnach Unterricht statt, aber die Sorgeberechtigten können entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt.

 

  • Vom 4. Januar bis zum 10. Januar 2021 gilt das Distanzlernen für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 1. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1- 4 wird eine Notbetreuung organisiert.

 

         Ausgenommen sind die Abschlussklassen (10, 12 an

         Gymnasien und 13 an Gesamtschulen und beruflichen
         Schulen), die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden.

 

         Die Förderschulen „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet.

 

  • Kitas im vorschulischen Bereich bleiben geöffnet. Soweit möglich wird den Eltern der Kita-Kinder jedoch nahegelegt, ihre Kinder Zuhause zu betreuen.

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