Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“
Amt Schradenland, den 03.11.2020
Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Weitere Informationen: