Vierte Verordnung zur Änderung der Großveranstaltungsverbotsverordnung vom 11. August 2020
Die Großveranstaltungsverbotsverordnung vom 8. Mai 2020 (GVBl. II Nr. 29), die zuletzt durch die Verordnung vom 7. Juli 2020 (GVBl. II Nr. 56) geändert worden ist, wurde am 11. August 2020 geändert.
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