Corona-Kulturhilfe für kommunale Einrichtungen und gemeinnützige Vereine

Das Land Brandenburg hat die finanzielle Hilfestellung im Rahmen der Corona-Kulturhilfe, die ursprünglich bis zum 1. August befristet war, bis zum Jahresende verlängert und erweitert. Von dem Programm können kommunale Einrichtungen genauso profitieren wie gemeinnützige Vereine – unabhängig davon, ob sie „vor Corona“ vom Land gefördert worden sind.

 

(Quelle: Pressemitteilung MWFK)

 

 

 

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Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 31. Juli 2020

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