Eingeschränkte Regelbetreuung in Kindertagesstätten des Amtes Schradenland

Ab dem 25. Mai 2020 wird mit der heute veröffentlichten Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung der Übergang in die eingeschränkte Regelbetreuung begonnen.

 

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch bei Ihrer Kita-Leiterin, wie eine Umsetzung der eingeschränkten Regelbetreuung ab Juni für Ihr Kind erfolgen kann.

 

 



 

 

 

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