Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster für Reiserückkehrende aus Riskikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronaviraus SARS.CoV-2 und COVID 19 betroffenen Gebieten

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. 

 

Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat der Landkeis Elbe-Elster eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrende aus Riskikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronaviraus SARS.CoV-2 und COVID 19 betroffenen Gebieten zur Einschränkung des Besuchs von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe erlassen.