Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ – Anmeldefrist endet am 30.09.2014
Der Fonds ist eine öffentliche Anerkennung für Kinder und Jugendliche, denen in DDR-Heimen Leid und Unrecht zugefügt wurde. Aus dem Fonds sollen die Betroffenen Hilfe bei der Bewältigung von Folgen der Heimerziehung erhalten.
Hilfe kann erhalten, wer
- im Zeitraum zwischen 1949 und 1990 in einem Kinder- oder Jugendheim, z. B. Säuglingsheim, Durchgangsheim, Spezialheim, Jugendwerkhof untergebracht
- und dort Unrecht und Leid erfahren,
- dessen Folgen bis heute nachwirken.
Im Land Brandenburg gibt es seit Sommer 2012 eine Anlauf- und Beratungsstelle bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur (LAkD).
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Anlauf- und Beratungsstelle
des Landes Brandenburg
für ehemalige Heimkinder in der DDR
Hegelallee 3
14467 Potsdam
Telefon: (0331) 23 72 92 – 17
Telefax: (0331) 23 72 92 – 20
E-Mail: anlaufstelle@lakd.brandenburg.de
Internet: www.aufarbeitung.brandenburg.de
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Veröffentlichung
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