Veranstaltungs-Ticker

Landkreis nimmt Zuwendungsanträge für Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden entgegen

Amt Schradenland, den 01.​02.​2012

 

Auszubildende können  einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Besuches der Berufsschule stellen.

 

Wer:   

Anspruchsberechtigt ist, wer im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat und wenn der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg-, Warte- und Übergangszeiten, drei Stunden überschreiten würde.

 

Wo:    

Landkreis Elbe-Elster, Schulverwaltungs- und Sportamt, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg

Frau Janhoefer (Namen A-M, Tel: 03535 463520)

Frau Mittag (Namen N-Z, Tel: 03535 463508)

              

Wann:

Spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr, spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte

2. Schulhalbjahr.

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)