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Illegale Ablagerung von Bauschutt auf landwirtschaftlichen Nutzflächen

Amt Schradenland, den 24.​06.​2026
Vorschaubild zur Meldung: Illegale Ablagerung von Bauschutt auf landwirtschaftlichen Nutzflächen

Dem Amt wurden in jüngster Zeit vermehrt Fälle bekannt, bei denen Bauschutt und sonstige Bauabfälle widerrechtlich auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, Feldwegen sowie angrenzenden Grün- und Waldflächen abgelagert wurden. Hierbei handelt es sich unter anderem um Betonreste, Ziegel, Fliesen, Putz, Dämmstoffe, Straßenaufbruch sowie gemischte Bau- und Abbruchabfälle.

 

Das unerlaubte Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen kann zudem eine strafrechtliche Verfolgung erfolgen.

 

Insbesondere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen führen solche Ablagerungen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Bewirtschaftung. Maschinen können beschädigt, Böden verunreinigt und Erntearbeiten erschwert werden. Darüber hinaus entstehen den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern zusätzliche Kosten und ein erheblicher Aufwand zur Beräumung und fachgerechten Entsorgung der Abfälle.

 

Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass Bauschutt und sonstige Bauabfälle ausschließlich über zugelassene Entsorgungsanlagen, Wertstoffhöfe oder hierfür beauftragte Fachfirmen ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Eine Ablagerung in der freien Landschaft oder auf privaten beziehungsweise landwirtschaftlichen Flächen ist unzulässig.

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verdächtige Beobachtungen dem Ordnungsamt mitzuteilen. Sachdienliche Hinweise, insbesondere zu Fahrzeugen, Kennzeichen oder Tatzeiten, können zur Ermittlung der Verursacher beitragen.

 

Das Amt appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, durch verantwortungsbewusstes Verhalten zum Schutz der Umwelt, zur Sauberkeit der Landschaft sowie zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen beizutragen.

 

 

Amt Schradenland 

Ordnungsamt

 

 

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