Die Gemeinde Gröden als Schulträger der Gemeinden Gröden und Merzdorf gibt gemäß §4(1) der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung
( SprachfestFörderverordnung-SfFV) bekannt:
Anmeldung für Feststellung des Sprachstandes
Gemäß der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung sind Kinder, die für das Schuljahr 2026/2027 in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, verpflichtet, an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Diese findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einer geeigneten Sprachförderung in einer Kindertagesstätte teilzunehmen. Die Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung muss bei der Anmeldung in der Grundschule Gröden vorgelegt werden.
Bei Kindern, die die Kindertagesstätten „Waldhäuschen“ Gröden oder „Kinderland“ Merzdorf besuchen, wird der Test in diesen durchgeführt. Eltern, deren Kind keine Kindertagesstätte besucht, werden aufgefordert, sich bis zum 30.09.2025) in der Kita „Waldhäuschen“ (Tel. 61325) oder Kita „Kinderland“ (Tel.03533/811155) für die Sprachstandsfeststellung zu melden.