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Kinderausweis, beantragen

Rechtsgrundlagen

Hinweis: 

Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. 

 

 

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Frau Kristin Jahn
Telefon (035343) 762-18