Einwohnermeldeamt

Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.


Rechtsgrundlagen

Meldegesetz Brandenburg


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

bei schriftlicher Beantragung:


Gebühren

 


Ansprechpartner

Frau Kristin Jahn
Telefon (035343) 762-18