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Einwohnermeldeamt

Führerschein, Umtausch


Kurzinformationen

 

Umtausch einer vorhandenen Fahrerlaubnis in einen EU Kartenführerschein

 

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungülitg und müssen erneuert werden. Als erstes müssen Papierführerscheine umgetauscht werden. 

 
Ab 2026 sind auch alle Kartenführerscheine umzutauschen, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden.
 
Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber     Umtausch bis
 
vor 1953                                                    19. Januar 2033
 
1953 bis 1958                                          19. Januar 2022
 
1959 bis 1964                                          19. Januar 2023
 
1965 bis 1970                                          19. Januar 2024
 
1971 oder später                                     19. Januar 2025
 

 


Beschreibung

Die Fahrerlaubnisinhaber/-in der Fahrerlaubnisinhaber muss den Antrag persönlich stellen. Die Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.


Notwendige Unterlagen

  • gültiger Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) zum aktuellen Hauptwohnsitz
  • ein Passfoto
  • Führerscheinkarte VK 30 (Die VK 30 wurde bis Juni 1982 den Fahrerlaubnisinhabern in der ehemaligen DDR ausgehändigt und war der einzige Nachweis)
 

 

 

 
   

Gebühren

Umtausch Papierführerschein:                  25,30 €

 

Umtausch altes Checkkartenformat:        10,00 €


Ansprechpartner

Frau Kristin Jahn
Telefon (035343) 762-18

Frau Annabell Richter
Telefon (035343) 762 - 15


Formulare

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