Kämmerei
Hundesteuer
Kurzinformationen
Rechtsgrundlagen
- Hundesteuersatzung Gröden
- Hundesteuersatzung Großthiemig
- Hundesteuersatzung Hirschfeld
- Hundesteuersatzung Merzdorf
Gebühren
Weiterführendes
Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.
Ansprechpartner
Frau Andrea Paulitz
(035343) 762-13
Herr Falko Lehmann
(035343) 76217
(035343) 512
Formulare
- Abmeldung Hundehaltung
- Anzeige Hundehaltung nach § 6 Hundehalterverordnung
- Anzeige Hundehaltung nach § 8 Hundehalterverordnung
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