Hinweis: Änderungen beim Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 15. März 2024

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