Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl der Gemeindevertretung Hirschfeld am 10. März 2024
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2024 die Wahlvorschläge für die Neuwahl der Gemeindevertretung Hirschfeld zugelassen, die hiermit gemäß gem. § 38 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 40 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) bekanntgegeben werden.
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