Geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab 30. April in Kraft

Kabinett verlängert Corona-Basismaßnahmenverordnung bis einschließlich 27. Mai 2022

 

  • keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas

 

  • weiterhin Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr

 

  • die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 29. April 2022

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