Bekanntmachung der fünftägigen Überschreitung des Inzidenzwertes von 35
Zutritt bzw. Teilnahme auf höchstens 5.000 gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher begrenzt
Der Landkreis Elbe-Elster hat heute (7. September 2021) den fünften Tag in Folge den Inzidenzwert von 35 überschritten, was öffentlich bekannt zu machen ist:
Bekanntgabe nach §§ 8 Abs. 2, 18 Abs. 3 und 20 Abs. 3 der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung 2. SARS-CoV-2-UmgV)
Die durch das Robert Koch-Institut auf https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) betrug im Landkreis Elbe-Elster am Freitag, 3. September 2021: 38,5, am Samstag, 4. September 2021: 56,4, am Sonntag, 5. September 2021: 71,2, am Montag, 6. September 2021: 71,1 und am Dienstag, 7. September 2021: 71,2. Da somit an fünf aufeinanderfolgenden Ta-gen die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 überstiegen hat, wird der Zutritt zu bzw. die Teilnahme an folgenden Einrichtungen und Veranstaltungen auf höchstens 5.000 gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher begrenzt:
- Veranstaltungen jeglicher Art (§ 8 Abs. 2 der 2. SARS-CoV-2-UmgV)
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoolo-gische und Botanischen Gärten sowie Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken und Wett-annahmestellen) mit Ausnahme von Autokinos, Autotheatern, Autokonzerten und ver-gleichbaren Angeboten (§ 18 Abs. 3 der 2. SARS-CoV-2-UmgV);
- Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie Festivals.
Die Kapazitätsgrenzen nach §§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 2 Nr. 2 und 20 Abs. 1 Nr. 2 der 2. SARS-CoV-2-UmgV (bei einer regulären Besucher- bzw. Gästekapazität von mehr als 1 000 Personen ist die Per-sonenzahl auf höchstens 1 000 Personen zuzüglich höchstens 50 Prozent der über 1 000 Personen hinausgehenden regulären Kapazität beschränkt) bleiben unberührt.
Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Elbe-Elster an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35 unterschreiten, was zur Folge hätte, dass die vorgenannten Beschränkungen wieder entfallen können, wird der Landkreis dies bekanntgeben.
Die Geltung der nach der 2. SARS-CoV-2-UmgV vorgesehenen Schutzmaßnahmen im Übrigen bleibt von dieser Bekanntmachung unberührt. Dies gilt auch für die verschärften Testpflichten auf-grund Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 20.
Herzberg (Elster), 7. September 2021
Christian Heinrich-Jaschinski
Landrat
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