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Fahrzeughalter müssen Änderungen melden

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster weist aus aktuellem Anlass noch einmal darauf hin, dass jeder Fahrzeughalter bei der Änderung seiner Anschrift verpflichtet ist, dies der Kfz-Zulassungsstelle zu melden, damit die diesbezügliche Änderung im Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I, vorgenommen werden kann. Eine Anschriftenänderung liegt vor, wenn der Fahrzeughalter umzieht, Straßen umbenannt werden bzw. auch der Name der Gemeinde oder des Ortsteiles sich geändert hat.

Kommt der Fahrzeughalter dieser Pflicht nicht nach, so hat die Zulassungsbehörde die Pflicht, ihn darauf hinzuweisen und wenn nötig, ein entsprechendes Bußgeldverfahren einzuleiten. Um solchen Unannehmlichkeiten vorzubeugen, sollte jeder Fahrzeughalter für sich überprüfen, ob die Anschrift auch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster unter www.landkreis-elbe-elster.de.


(Pressestelle Landkreis Elbe-Elster) 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mi, 12. Dezember 2007

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